
Vorsitzender:
Hans-Joachim Olczyk
Kassenwart:
Heiner Lüschen
Schriftführerin:
Annette Krüger
Konto:
Landessparkasse zu Oldenburg
BLZ 280 501 00
Konto-Nr. 030-417778
BIC: BRLADE21LZO
IBAN: DE28 2805 0100 0030 417778
Satzung des Freundeskreises
§ 1 NAME
Der Verein führt den Namen „Freundeskreis des Max-Planck-Gymnasiums". Der Verein hat seinen Sitz in Delmenhorst¸ er wird nicht in das Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 GEGENSTAND
Gegenstand des Vereins ist es, den Kontakt zur Schule zu pflegen und die Arbeit des Max-Planck-Gymnasiums materiell und ideell zu fördern. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 MITGLIEDSCHAFT
Mitglieder des Vereins können Schüler, Eltern der Schüler und ehemalige Schüler, Lehrer und sonstige Freunde und Förderer der Schule sein. Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interessen des Vereins handelt oder die bürgerlichen Ehrenrechte verliert. Der Ausschluss erfolgt durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes.
§ 4 FINANZEN
Jedes Mitglied hat Beiträge zu leisten. Der Beitrag für Schüler und für andere Personen wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Es ist jedem Mitglied überlassen, höhere Beiträge zu entrichten. Das Vereinsvermögen wird dem Vorstand zur treuhänderischen Verwaltung übertragen. Das Vereinsvermögen darf nur zur Förderung des Vereinszwecks (§ 2) verwendet werden. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 ORGANE
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 6 VORSTAND
Der Vorstand wird gebildet durch den Vorsitzenden, den Schriftführer und den Kassenwart. Der Vorstand beschließt über die Verwendung der vorhandenen Gelder und sonstigen Sachwerte sowie über etwa erforderliche Sammlungen. Die Geschäftsführung und Vertretung des Vorstandes, insbesondere auch die Ausführung der Vorstandsbeschlüsse, obliegt dem Vorsitzenden, im Verhinderungsfall einem der beiden anderen Vorstandsmitglieder. Die Vereinskasse wird vom Kassenwart geführt. Die Kassenführung wird einmal im Jahr von zwei Kassenprüfern, die von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt werden, geprüft. Der Schriftführer hat die Niederschriften von Sitzungen und Versammlungen anzufertigen. Der Vorstand klärt intern die Verteilung der Aufgaben, u.a. den anfallenden Schriftwechsel sowie die Verwaltung des Mitgliederverzeichnisses und den Beitragseinzug. Der Vorstand kann einen Beirat bestellen, der ihn in der Arbeit berät und unterstützt.
§ 7 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Die Mitgliederversammlung bestellt den Vorstand und die Kassenprüfer und entscheidet über die Entlastung des Vorstandes. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit absoluter Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst; für eine Satzungsänderung ist jedoch eine Drei-Viertel-Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden.
§ 8 HAUPTVERSAMMLUNG
Der Vorstand hat mindestens jährlich den Mitgliedern einen Bericht vorzulegen. Mitgliederversammlungen (Hauptversammlungen) finden auf Antrag statt. Zu diesen hat der Vorstand die Mitglieder unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder durch Einrücken in eine in Delmenhorst erscheinende Tageszeitung zu laden. In der Ladung ist die Tagesordnung anzugeben.
Auf der Tagesordnung der Hauptversammlung können stehen:
a) die Rechenschaftsberichte des Vorstandes und des Kassenprüfers,
b) die Entlastung des Vorstandes und
c) die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer.
Anträge auf Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte müssen mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin dem Vorstand schriftlich eingereicht werden. Bei ordnungsgemäßer Ladung nach Abs. 1, Satz 2, ist die Hauptversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder immer beschlussfähig.
§ 9 LIQUIDATION
Das Vermögen des Vereins geht bei seiner Auflösung sowie bei Aufhebung oder Wegfall des bisherigen Zweckes in den Besitz der Schule über und darf nur für Zwecke des Max-Planck-Gymnasiums genutzt werden.
Delmenhorst, den 13. Dezember 2011